Prüfung von E-Ladestationen
DIN VDE 0122-1, 0105-100
Im Rahmen der Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 überprüfen wir die E-Ladestation auf Funktions- und Sicherheitsmängel. So können Betreiber und Eigentümer gewährleisten, dass bei der Nutzung der E-Tankstelle kein Schaden entsteht und die E-Ladesäule sicher betrieben werden kann. Abnutzung oder Beschädigungen werden rechtzeitig erkannt, bevor es zu Unfällen kommt oder teure Defekte an der E-Tankstelle entstehen.
E-Ladestationen im öffentlichen Bereich werden nach den DGUV Richtlinien und den VDE Normen DIN VDE 0100-600 (Erstmessung einer Anlage), DIN VDE 0105-100 (Wiederholungsmessung einer Anlage) und DIN EN 61851-1 (VDE 0122-1; Elektrische Ausrüstung von Elektro-Straßenfahrzeugen) geprüft.
Im Gegensatz zu vielen anderen ortsfesten Betriebsmitteln, die oftmals nur alle 4 Jahre nach DGUV V3 geprüft werden, muss die Prüfung von E-Ladesäulen jährlich erfolgen.
Wir prüfen Ihre Ladesäule, fast aller Marken, nach den geltenden Vorschriften.
Was ist die DGUV V3-Prüfung?
Die DGUV V3-Prüfung ist eine verbindliche Sicherheitsprüfung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen. Die Prüfung muss in regelmäßigen Abständen erfolgen, um Funktion und Sicherheit zu gewährleisten und so Unfälle zu vermeiden.
Warum ist die Prüfung Pflicht?
- Gesetzliche Verpflichtung:
Die Pflicht zur regelmäßigen Prüfung elektrischer Geräte ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verankert.
- Arbeitsschutz:
Der Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten ist das primäre Ziel der Vorschrift.
- Haftung und Versicherung:
Im Schadensfall (z.B. Stromunfall, Brand) kann das Unternehmen ohne eine nachgewiesene DGUV V3-Prüfung für alle Schäden haftbar gemacht werden und verliert seinen Versicherungsschutz.
Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen:
Die Pflicht gilt für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche.
- Öffentliche Einrichtungen:
Auch öffentliche Einrichtungen und Organisationen fallen unter die Regelung.
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel:
Dazu gehören sowohl ortsfeste Anlagen (z.B. Verteilungen) als auch ortsveränderliche Geräte (z.B. Computer, Netzteile, Werkzeugmaschinen).
Konsequenzen der Nichtbeachtung:
- Bußgelder und strafrechtliche Folgen: Die Unterlassung der DGUV V3-Prüfung kann zu erheblichen Bußgeldern führen und unter bestimmten Umständen einen Straftatbestand erfüllen.
- Haftungsrisiko: Das Unternehmen muss bei Unfällen selbst für alle Schäden aufkommen.
- Verlust des Versicherungsschutzes: Die Versicherung ist nicht verpflichtet, bei Schäden an nicht geprüften Geräten zu leisten.
Was muss alles nach DGUV geprüft werden?
Bei einer DGUV-Prüfung werden elektrische Geräte und Anlagen auf elektrische Sicherheit untersucht, indem eine Sichtprüfung, Messungen (z. B. Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand, Fehlerstrom) und ein Funktionstest durchgeführt werden. Ziel ist es, Schäden, Fehlfunktionen und elektrische Gefahren zu erkennen, um die Sicherheit von Mitarbeitern und Betriebsstätten zu gewährleisten.
Was wird genau geprüft?
Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) umfasst folgende Punkte:
- Sichtprüfung:
Äußerliche Begutachtung des Gerätes auf Beschädigungen an Gehäuse, Kabeln und Steckern.
- Messungen:
Isolationswiderstand: Überprüfung, ob das Gerät ausreichend gegen Spannungen isoliert ist.
Schutzleiterwiderstand: Test, ob der Schutzleiter (Erdung) ordnungsgemäß funktioniert und bei einem Fehler den Strom ableitet.
Fehlerstrom (Berührungsstrom/Schutzleiterstrom): Messung des Stromflusses bei einem Defekt, um sicherzustellen, dass der Stromkreis rechtzeitig unterbrochen wird.
- Schleifenimpedanz:
Überprüfung der Wirksamkeit von Kurzschluss-Schutz.
- Funktionstest:
Überprüfung, ob das Gerät gemäß den Herstellerangaben ordnungsgemäß funktioniert.
- Dokumentation:
Alle Prüfergebnisse und der Zustand des Geräts werden dokumentiert.
Welche Geräte werden geprüft?
Die Prüfung betrifft alle elektrischen Betriebsmittel, also sowohl ortsfeste (fest installierte) als auch ortveränderliche (bewegliche) Geräte. Beispiele hierfür sind:
- Bürogeräte: Computer, Laptops, Monitore, Drucker.
- Haushaltsgeräte: Kaffeemaschinen, Toaster, Wasserkocher.
- Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen .
- Werkzeuge und Maschinen: Bohrmaschinen, Werkzeugmaschinen.
- Anlagen: Fest installierte Stromverteiler und die gesamte Elektroinstallation.